Bewerbung bis zum 1. März für einen Studienstart zum Wintersemester
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Bewerbung bis zum 1. März für einen Studienstart zum Wintersemester
Bewerbung bis zum 1. Juni für einen Studienstart zum Wintersemester
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Anmeldefrist ist der 1. März eines jeden Jahres für die Aufnahmeprüfungen zum Studienbeginn zum kommenden Wintersemester.
Die Bewerbung findet online über die Plattform muvac statt, zur Vakanz für den BA Tanz gelangen Sie hier.
Weitere Informationen zum Online-Bewerbungsverfahren für den BA Tanz finden Sie unter dem folgenden Link:
https://www.hfmt-koeln.de/studieninteressierte/bewerben/
Das Online-Portal ist bis einschließlich 01. März 2023 geöffnet.
Die Eignungsprüfung für den Studiengang Bachelor of Arts Tanz findet ebenfalls online und bestehend aus 2 Phasen statt:
Die Eignungsprüfungen für den BA Tanz (Phase 1 und 2) finden auf Einladung statt. Für die Teilnahme ist eine Zulassung zur Eignungsprüfung durch das Studiensekretariat der HfMT erforderlich. Erst wenn alle Phasen (1 bis 2) bestanden sind, kann eine Zulassung für den Studiengang Bachelor of Arts Tanz erfolgen.
Bitte adressieren Sie Ihre Fragen an die Koordinatorin des Zentrums für Zeitgenössischen Tanz:
Laura Lang
Mail: zzt.anfrage(at)hfmt-koeln(dot)de
Wir laden Sie herzlich ein unsere Tanzabende und weitere Veranstaltungen zu besuchen, um einen besseren Eindruck zu bekommen.
Besuchen Sie auch gerne unsere ONLINE Formate:
Nähere Informationen zum Studiengang finden Sie unter BA Tanz.
Die Bewerbung erfolgt online über die Plattform muvac. Alle Informationen zum Verfahren finden Sie auf unserer Bewerbungsseite.
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist der erfolgreiche Abschluss eines fachlich einschlägigen grundständigen Studiums in den Fächern Tanz, Tanzvermittlung, Körper- und Bewegungspraxis oder ein grundständiger Studienabschluss, der eine Spezialisierung auf tänzerisch-performative Praxis ermöglicht. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Zulassung zur Eignungsprüfung auch dann erfolgen, wenn die für das Studium erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben wurde. Die Entscheidung hierüber trifft die*der Vorsitzende des Prüfungsausschusses in Absprache mit der Studiengangsleitung.
Die Eignungsprüfung findet auf Einladung und auf Grundlage der Auswertung der Bewerbungsunterlagen statt. Die Eignungsprüfung findet an zwei aufeinanderfolgenden Wochentagen statt.
Die Eignungsprüfung besteht aus folgenden Teilen:
1. Teilnahme an einer Einheit im Bereich ‚körperliche Praxis‘
2. Durchführung eines Formates, in dem diverse Vermittlungsstrategien und -weisen zur Anwendung kommen können. Die Bewerber*innen können frei wählen, ob es sich hierbei z.B. um eine praktisch-vermittelnde Auseinandersetzung
o.ä. handelt.
Wesentlich ist, dass die*der Bewerber*in einen eigenen Zugang dahingehend skizziert, mit welchen Mitteln und auf welche Weise Vermittlung stattfindet. Inhalte können vielfältig z.B. durch das vermittelnde Teilen mit einer Gruppe oder durch Adressieren an eine Zuschauerschaft angewandt und vorgestellt werden und sollen in jedem Fall auch sprachlich-kommunikative Anteile beinhalten.
3. kollaboratives, gruppenorientiertes Format
4. Format an der Schnittstelle von Theorie und Praxis
5. Gespräch mit der Kommission
Bewerbungsfrist ist der 1. März jeden Jahres für einen Studienstart im Wintersemester.
Bei Fragen können Sie gerne Prof. Nina Patricia Hänel kontaktieren. Nähere Informationen zum Studiengang finden Sie hier.
Die Bewerber*innen werden ca. 2 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist darüber informiert, ob sie zur Eignungsprüfung eingeladen sind.
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter:
https://www.hfmt-koeln.de/studieninteressierte/bewerben/
Zugangsvoraussetzung für den MA Tanzwissenschaft ist in der Regel ein erster Hochschulabschluss (z.B. BA-Abschluss in Fächern wie Tanz, Theater- oder Musikwissenschaft, Kultur- oder Sozialwissenschaften, bzw. in anderen Bereichen, die eine erste Auseinandersetzung mit Körper, Tanz, Choreographie sowie der sozialen und politischen Interaktion bewegter Körper in einer Bandbreite räumlicher Kontexte ermöglicht haben).
In Einzelfällen, etwa bei Vorliegen eines künstlerisch orientierten BA-Abschlusses, kann die Zulassung unter Auflagen für den Besuch weiterer Lehrveranstaltungen der Tanzwissenschaft im Studiengang BA Tanz erfolgen.
Da die Lehrveranstaltungen vorrangig auf Deutsch unterrichtet werden, aber auch englischsprachige Literatur einbezogen wird, sind sehr gute deutsche und englische Sprachkenntnisse eine Studienvoraussetzung.
Die Bewerbung findet online statt, zur Online-Bewerbungsplattform muvac kommen Sie hier.
Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Bewerbungsfrist ist der 1. Juni jeden Jahres für einen Studienstart im Wintersemester.
Bei Fragen können Sie gerne Prof. Dr. Yvonne Hardt kontaktieren. Nähere Informationen zum Studiengang finden Sie hier.